Traumjob in Deutschland?! – Was ausländische Ärzte, Apotheker, Pfleger & Co. wissen sollten
Kommen Sie aus dem Ausland und möchten als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker in Deutschland arbeiten? Oder haben Sie im Ausland eine Ausbildung zum Physiotherapeuten, MTA/MRTA oder Kranken-/Altenpfleger absolviert und überlegen, ein Stellenangebot in Deutschland annehmen?
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24.11.2021: Die kommende Bundesregierung will das deutsche Gesundheitswesen stärken. Unter anderem soll die Gewinnung von ausländischen Fachkräften und die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen vereinfacht und beschleunigt werden. So steht es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP 2021-2025:
„Wir vereinfachen und beschleunigen die notwendige Gewinnung von ausländischen Fachkräften und die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse.“
Welche konkreten Maßnahmen genau geplant sind, steht aktuell noch nicht fest. Wir halten Sie hier fortlaufend informiert.
Approbation: die deutsche Arbeitserlaubnis
Obwohl in Deutschland dringend Personal für den medizinischen und pflegerischen Bereich gesucht wird, ist es für ausländische Fachkräfte oftmals schwer, die erforderliche Arbeitserlaubnis zu erhalten. Der Grund: Viele Berufe im Gesundheitswesen setzen eine spezielle staatliche Zulassung, die sog. Approbation, voraus. Ohne diese darf niemand in Deutschland am Patienten tätig werden.
Es reicht also nicht aus, wenn Sie im Ausland eine medizinische Ausbildung/Studium abgeschlossen haben, über eine entsprechende Arbeitserlaubnis als Arzt, Krankenpfleger usw. verfügen und vielleicht schon jahrelang erfolgreich in Ihrem Beruf gearbeitet haben. Vielmehr benötigen Sie unbedingt die deutsche Approbation, wenn Sie hier in einem Krankenhaus arbeiten oder eine eigene Praxis gründen wollen. Unter Umständen kann es auch sinnvoll bzw. erforderlich sein, dass Sie zunächst nur im Rahmen einer sog. Erlaubnis eine ärztliche oder pflegerische Tätigkeit aufnehmen. Bei der Erlaubnis handelt es sich um eine befristete Arbeitserlaubnis, die nur für ein Bundesland gilt.
Ein komplexes Verfahren…
Zuständig für die Erteilung der Approbation und der Erlaubnis ist die sog. Approbationsbehörde. Damit Ihr Approbationsantrag im sog. Anerkennungsverfahren bearbeitet und bewilligt werden kann, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Wichtig sind insbesondere folgende Punkte:
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- erfolgreiches Durchlaufen der Gleichwertigkeitsprüfung (insb. Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung)
- Nachweise über die gesundheitliche Eignung (Atteste, Impfbescheinigungen usw.)
- Nachweis über die persönliche Eignung (z.B. Führungszeugnis)
- Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse
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Das Verfahren im Überblick:
Das deutsche Anerkennungsverfahren ist auf jeden Fall sehr komplex und zeitaufwendig. Oftmals verzögert sich das Verfahren durch bürokratische Hürden und juristische Probleme, die nicht immer sofort gelöst werden können. Sie sollten vor allem genug Zeit für die erforderlichen Behördengänge sowie die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen einplanen. Bereits ein einziger fehlender Nachweis oder eine einzige nicht übersetzte oder nicht öffentlich beglaubigte Urkunde kann das gesamte Verfahren für Monate zum Stillstand bringen. Erschwerend kommt hinzu, dass jedes Bundesland die Details für die Ausbildung und Zulassung zu den ärztlichen und pflegerischen Berufen selbst regelt. Hier ist es selbst für Experten schwierig, stets den Überblick über alle unterschiedlichen Regelungen zu behalten. Die Anforderungen an das Anerkennungsverfahren sollten Sie also keinesfalls unterschätzen.
…für das sich der Aufwand lohnt!
Trotzdem lohnt es sich auf jeden Fall, den bürokratischen Aufwand auf sich zu nehmen. Geben Sie Ihr Vorhaben nicht vorschnell auf. Denn bereits heute steht fest, dass die Nachfrage nach qualifiziertem medizinischem Personal in den nächsten Jahren immer weiter steigen wird. Gerade ausländischen Fachkräften werden sich deshalb viele Karrieremöglichkeiten bieten. Hier einige Zahlen und Fakten:
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- über 56.100 ausländische Ärzte/Ärztinnen arbeiteten 2020 in Deutschland
- über 11.000 Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sowie über 5.000 Ärzte/Ärztinnen beantragten 2020 die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsausbildung in Deutschland
- über 7.000 weitere Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich (z.B. Apotheker/innen, Hebammen, MRTA, Sanitäter, Ergotherapeuten/innen) beantragten 2020 die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsausbildung in Deutschland
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Um das Anerkennungsverfahren so zügig wie möglich zu durchlaufen, kann es auch sinnvoll sein, rechtzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Als langjährige Experten im Bereich des Approbationsrechts unterstützen wir Sie gerne in allen Phasen Ihres Anerkennungsverfahrens. Wir sorgen dafür, dass Unklarheiten schnell aus dem Weg geräumt werden und dass Behörden mit Ihnen „auf Augenhöhe“ kommunizieren. Wir kümmern uns auch intensiv um schwierige Spezialfälle und helfen Ihnen, wenn es Probleme bei der Anerkennung von ausländischen Zusatzqualifikationen gibt (z.B. Facharzt, Spezialisierungen). Überlassen Sie Ihre Karrierechancen also nicht den deutschen Behörden, sondern werden Sie selbst aktiv und sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen bei der Verwirklichung Ihres Ziels schnell und unbürokratisch weiter.
von Rechtsanwältin Dr. Yvonne Schuld LL.M.
Hier zur englischen Textfassung…