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Pressemitteilung: Schließfachdiebstahl bei Sparda-Bank Südwest e.G.

Mainzer Wirtschaftskanzlei reicht umfassende Klagen gegen Bank ein

Mainz/Saarbrücken, 27.12.2022 – Anfang April drangen bislang unbekannte Täter in die Sparda-Bank-Filialen in Mainz und Saarbrücken ein und brachen dutzende Schließfächer auf. Den Kundinnen und Kunden der Bank entstanden dadurch teils hohe Verluste. Mehr als neun Monate sind seitdem vergangen. In vielen Fällen lässt die Regulierung des Schadens jedoch immer noch auf sich warten. Die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Schuld (Mainz-Gonsenheim) hat jetzt die Konsequenzen gezogen: Noch vor Weihnachten reichte sie beim Landgericht Mainz mehrere umfangreiche Schadensersatzklagen gegen die Sparda-Bank ein. Die Kanzlei berät und vertritt mittlerweile über 30 betroffene Kundinnen und Kunden aus dem Raum Mainz und Saarbrücken.

Gravierende Sicherheitsmängel

Die Anwälte werfen der Sparda-Bank gravierende Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Schließfachanlagen vor. Nach bisherigen Recherchen war die Sicherheitstechnik der       Anlagen völlig ungenügend. So konnten die Täter ihren „Raubzug“ offenbar völlig ungestört und in aller Seelenruhe planen und durchführen. Das Resultat für die betroffenen Kundinnen und Kunden ist verheerend: Dutzende Schließfächer, in denen einst Bargeld, Edelmetalle und hochwertiger Schmuck lagerten, sind nun leer. Die Schadenssumme beläuft sich insgesamt auf mehrere Millionen Euro.

Monatelage Hinhalte- und Verzögerungstaktik

Monatelang hat die Sparda-Bank für die Vorfälle keine Verantwortung übernommen. „Dabei ist der Schaden für unsere Mandantinnen und Mandanten enorm“, so Rechtsanwältin Dr. Yvonne Schuld (Kanzlei Dr. Schuld), „viele haben ihre gesamten Ersparnisse und ihre Altersvorsorge verloren.“ Die gegen die Bank eingereichten Klagen seien mittlerweile alternativlos.

Klagen vor dem Landgericht Mainz

Die Anwälte teilen auch mit, in den kommenden Tagen weitere Klagen gegen die Sparda-Bank einzureichen. Darin fordern sie unter anderem Schadensersatz für die gestohlenen Schließfachinhalte. Sie machen geltend, dass die Bank eine mangelhafte Sicherheitstechnik verwendet und damit in gravierender Weise gegen vertragliche Obhuts- und Informationspflichten verstoßen hat. Rechtsanwältin Dr. Schuld: „Die Bank haftet für den Schaden, den unsere Mandantinnen und Mandanten durch die Einbruchdiebstähle erlitten haben.“ Die Verhandlungstermine vor dem Landgericht Mainz stehen noch nicht fest.

 

Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Dr. Yvonne Schuld, LL.M.

 

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  1. budesonide sagt:

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