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Aktuell: Krebskranke Frau erstreitet Corona-Impfung

Laut Bericht des Spiegels vom 16.01.2021 hat sich eine Hamburgerin erstmals einen vorgezogenen Corona-Impftermin erstritten. Die betroffene Patientin ist laut Angaben ihres Anwalts schwer an Krebs erkrankt und muss sich deswegen demnächst einer Operation und einer Chemotherapie unterziehen. Die behandelnden Ärzte hatten der Patientin dringend eine schnelle Impfung gegen das Coronavirus empfohlen. Die Patientin fiel jedoch nur in die dritte Kategorie anspruchsberechtigter Personen. Sie hätte somit noch wochen- oder gar monatelang auf ihre Impfung warten müssen. Da es die Gesundheitsbehörden ablehnten, im konkreten Fall ausnahmsweise zugunsten der Patientin von der eigentlich vorgegebenen Reihenfolge abzuweichen, zog diese vor Gericht. Zu einer Entscheidung kam es dort jedoch gar nicht. Wie der Anwalt der Patientin mitteilte, revidierten die Behörden nach mehreren kritischen Anmerkungen des Gerichts ihre Auffassung und ermöglichten der Patientin noch am selben Tag die gewünschte Corona-Impfung.

 

Der konkrete Rechtsstreit hat sich damit zwar erledigt. Die aufgeworfenen Rechtsfragen zur Corona-Impfverordnung bestehen aber weiterhin. Es gibt zahlreiche Schwerkranke, die aus medizinischer Sicht dringend auf eine schnellere Corona-Impfung angewiesen sind. Da auf längere Sicht nicht genügend Impfstoff vorhanden ist, dürfte der Hamburger Fall kein Einzelfall bleiben, sondern vielmehr erst der Beginn einer bundesweiten Beschwerde- und Klagewelle sein. Die zuständigen Gesundheitsbehörden werden dabei sicherlich in vielen Fällen vor der schwierigen Entscheidung stehen, ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt und die Betroffenen bei den Impfungen anderen Risikogruppen gegenüber vorzuziehen sind. Insbesondere werden es die Behörden sehr sorgfältig begründen müssen, wenn sie einen Härteantrag ablehnen.

 

Schaltet ein Betroffener nach einer ablehnenden Entscheidung das Gericht ein, kommt es selbstverständlich ganz auf die zugrundeliegenden Umstände des Einzelfalls an (Schwere der Erkrankung, besondere Immunschwäche, Eilbedürftigkeit etc.). Grundsätzlich bewerten wir die Erfolgsaussichten solcher Verfahren aber als durchaus positiv. Gerade für jüngere, schwerkranke Menschen bietet sich auf diesem Wege die reelle Chance, eine womöglich lebensnotwenige Impfung doch noch rechtzeitig zu erhalten.

 

Die Kanzlei Dr. Schuld berät und unterstützt Sie selbstverständlich auch bei diesem schwierigen Thema und steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

 

 

von Rechtsanwältin Dr. Yvonne Schuld, LL.M.