VG Köln: Kein Anspruch auf tödliche Medikamente
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass schwerkranke Menschen nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu tödlichen Betäubungsmitteln haben (s. Pressemitteilung VG Köln, Urt. v. 24.11.2020, Az. 7 K 13803/17, 7 K 14642/17, 7 K 8560/18) . Damit weist das Gericht die Klagen von drei Schwerkranken gegen die Bundesrepublik Deutschland ab. Keine Erwerbserlaubnis für […]