Digitale Justiz

Elektronisches Bürgerpostfach (eBO) kommt

Wir leben in einer digitalisierten Welt: Nachrichten werden online versandt, Bestellungen mit ein paar Clicks getätigt, und selbst die Vereinbarung eines Termins beim Arzt oder Physiotherapeuten kann heute ohne Weiteres per Internet erfolgen. Nur im Bereich der Justiz und der Gerichte gilt all dies bislang nicht. Aktuell können nur Anwälte, Notare und Behörden, die über ein sog. besonderes elektronisches Postfach verfügen, via Internet mit den Gerichten kommunizieren. Alle anderen müssen ihre Anliegen in der Regel noch schriftlich einreichen. Eine virtuelle Kommunikation ist nicht möglich.

Bund plant Öffnung digitaler Kommunikationswege

Das soll sich nun ändern. Die Bundesregierung plant, auch allen sonst am Rechtsverkehr beteiligten Parteien einen digitalen Zugang zu den Gerichten zu eröffnen. Möglich werden soll dies durch ein spezielles E-Mail-Postfach, das sog. besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach, oder kurz: eBO. Dieses soll Bürgern, Unternehmen, Organisationen und Verbänden, die regelmäßig Beteiligte in gerichtlichen Verfahren sind, einen rechtssicheren Zugang zu den Gerichten verschaffen.

Regierungsentwurf liegt bereits vor

Ein erster Regierungsentwurf zum eBO liegt bereits vor. Damit soll auch Bürgerinnen und Bürgern der Versand elektronischer Dokumente an Gerichte und umgekehrt ermöglicht werden. Die technischen Voraussetzungen sollen laut Bundesregierung überschaubar sein. Hintergrund dessen ist, dass die bisherig einzigen Möglichkeiten einer virtuellen Kontaktaufnahme mit Gerichten mittels elektronischer Signatur oder DE-Postfach nicht zuletzt aufgrund der hohen technischen Hürden kaum genutzt wurden. Dagegen soll das eBO eine rechtlich und technisch sichere, aber dennoch vergleichsweise einfach zu handhabende Alternative für Bürgerinnen und Bürger darstellen.

Praktische Bedeutung

Das eBO dürfte unserer Einschätzung nach vor allem in solchen Gerichtsverfahren zum Einsatz kommen, bei denen kein gesetzlicher Anwaltszwang herrscht, also beispielsweise vor den Arbeits- oder Finanzgerichten. Ob dies allerdings künftig auch den Gang zum Rechtsanwalt erspart, bleibt fraglich – oft wäre es auch nicht ratsam. Denn: An den vielfältigen und für den normalen Bürger kaum noch zu durchschauenden materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen ändert sich alleine durch die Einführung des eBO ja noch nichts. Hier ist es Aufgabe des Anwalts, den Mandanten kompetent und zielgerichtet zu beraten und zu vertreten.

So gut der Vorstoß also gemeint ist – einen Termin beim Anwalt kann und wird das eBO nicht ersetzen können.

 

von Rechtsanwalt Dr. Jan Schuld, LL.M.